Umwelt

Einer der Schwerpunkte ist seit Anbeginn meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2002 – schon aus persönlicher Überzeugung – das Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen. Hierzu gehören unter anderem das Naturschutzrecht, das Kreislaufwirtschaftsrecht bzw. Abfallrecht, das Bodenschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Gewässerschutzrecht, das Chemikalienrecht und das Strahlenschutzrecht, aber auch das Recht der erneuerbaren Energien (z. B. Biomasse, Sonnenenergie, Windenergie) und Teile des öffentlichen Baurechts. Diese Normen bezwecken den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme. Der Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die bereits eingetretene Umweltschäden beseitigen, aktuelle Umweltbelastungen begrenzen und zukünftigen Umweltbelastungen und -schäden vorbeugen sollen.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Umweltrecht sind das Kreislaufwirtschaftsrecht (einschließlich Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz), das öffentliche Baurecht und das Bodenschutzrecht (Altlasten) sowie weitere Gebiete des Verwaltungsrechts, etwa das Recht der erneuerbaren Energien und das Immissionsschutzrecht. Auch im öffentlichen Wirtschaftsrecht verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Vertretung erfolgt auch gegenüber Behörden bis hin zu Bundesbehörden (etwa gegenüber dem BMU und dem UBA). Ich verfasse für meine Mandanten regelmäßig Rechtsgutachten und rechtliche Stellungnahmen. Im Bereich Umwelt berate ich auch ausländische Unternehmen und Kanzleien sowie inländische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.