KREISLAUFWIRTSCHAFTSRECHT
Das Kreislaufwirtschaftsrecht (früher Abfallrecht) als Teilgebiet des Umweltrechts umfasst die Gesamtheit aller europäischen und nationalen Rechtsnormen, welche die Behandlung, den Transport, die Entsorgung von und den sonstigen Umgang mit Abfällen bestimmt. In Deutschland regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundlegend den Umgang mit sowie die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen und die damit verknüpfte Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Rechtsanwalt Hering ist bereits seit Anbeginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ständig mit Fragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts befasst.
Im Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht kann Rechtsanwalt Hering Ihnen insbesondere Folgendes anbieten:
– Erstellung und Prüfung von Verträgen über Entsorgungsleistungen
– Erstellung von Gutachten zu Fragen des Kreislaufwirtschaftsrechts
– Beratung und Vertretung in Anhörungen und Rechtsbehelfsverfahren bei abfallrechtlichen Verfügungen gegenüber Behörden und bei Gerichten.
Besondere Tätigkeitsschwerpunkte der umfangreichen Beratung sind alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz (VerpackG, bis zum 31.12.2018 noch Verpackungsverordnung – VerpackV) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), so dass diese Beratungsgebiete nachstehend gesondert dargestellt werden.
Mit besonderem Interesse verfolgt Rechtsanwalt Hering derzeit die durch die Novellierung des KrWG durch das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 sich ergebenden Rechtsfragen und Folgen.