VERPACKUNGSGESETZ (VerpackG, bis zum 31.12.2018 noch Verpackungsverordnung – VerpackV)
Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern. Hersteller und Vertreiber von Waren in Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern (Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen) anfallen, werden verpflichtet, sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem (System) zu beteiligen. Diese Systeme müssen ihrerseits zahlreiche Pflichten erfüllen, wozu vor allem die Sammlung („Gelber Sack“ bzw. „Gelbe Tonne“), Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungsabfällen bei Erzielung bestimmter Mindestverwertungsquoten zählt. Besondere Bestimmungen gelten vor allem für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Transportverpackungen.
Die äußerst umfassende Expertise zu Fragen des Verpackungsrechts beruht insbesondere darauf, dass mit rechtsanwaltlicher Unterstützung von Rechtsanwalt Hering und weiteren Kollegen das ehemalige Monopol des Systems der DSD GmbH durch eine Mandantin im Jahre 2003 beseitigt werden konnte und sich diese in Pionierarbeit als zweites System erfolgreich am Markt etabliert hat. Diese Mandantin wird von Rechtsanwalt Hering seit jeher außergerichtlich und gerichtlich in allen zivil- und öffentlich-rechtlichen, aber auch in wirtschaftlichen und strategischen Fragen umfassend rechtsanwaltlich beraten und vertreten, so dass der Umgang mit dem VerpackG (zuvor VerpackV) und allen hiermit verbunden Fragestellungen zum Tagesgeschäft gehört.
Zu den Mandanten zählen weiter Unternehmen der Konsumgüterindustrie, welche in Fragen rund um das VerpackG sowie zu weiteren umwelt- und zivilrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden, aber auch international tätige Akteure.
Im Hinblick auf das VerpackG kann Rechtsanwalt Hering Ihnen insbesondere Folgendes anbieten:
– Umfassende Beantwortung von Fragen zum VerpackG, angefangen von der zutreffenden Einordnung von Verpackungen unter die verschiedenen Verpackungsarten bzw. -materialien über Branchenlösungen bis hin zur Vollständigkeitserklärung
– Erstellung und Prüfung von Verträgen für umfassende Rechtssicherheit
– Erstellung von Gutachten zu Fragen des VerpackG
– Beratung und Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit Marktteilnehmern
– Beratung und Vertretung in Anhörungen und Rechtsbehelfsverfahren bei Verfügungen gegenüber Behörden (einschließlich der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR, als beliehene Behörde), und bei Gerichten.
Mit besonderem Interesse und rechtlicher Unterstützung verfolgt Rechtsanwalt Hering derzeit die Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen sowie die weitere Umsetzung des VerpackG durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Ein besonderer Schwerpunkt bildet gegenwärtig die Beratung von kleinen bis zu börsennotierten Unternehmen zu Fragen der rechtssicheren Kennzeichnung von Verpackungen außerhalb Deutschlands (etwa in Italien, Frankreich und Spanien) einschließlich der erforderlichen Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen.